Durch die Empfehlung und Verordnung eines Arztes (Formblatt 56, Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport). Jeder Arzt hat die Berechtigung eine Verordnung
auszustellen. Jeder Arzt entscheidet anhand des Krankheitsbildes, ob er eine Verordnung ausstellt. Für den Arzt und den Patienten entstehen für die Ausstellung einer Verordnung keine Kosten.
Diese Verordnung gibt der Patient bei seiner jeweiligen Krankenkasse ab. Die Krankenkasse prüft den Antrag.
Der Patient kommt mit der von der Krankenkasse genehmigten Verordnung zum TVO und kann so in eine Rehasportgruppe aufgenommen werden.
Der Patient muss kein TVO Mitglied werden!
Was bieten mir die Rehaportgruppen beim TVO?
Durch die Teilnahme am TVO-Rehasport erhält der Patient:
-ein durch qualifizierte Übungsleiter angeleitetes Sport-Angebot im Sinne der Rehabilitation
-Versicherungsschutz durch die Versicherung des TVO
-Möglichkeit zum Austausch mit Gleichgesinnten
-Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens durch Bewegung
Links - Rehabilitationssport
Fachverband für Rehabilitations-, Breiten- und Leistungssport
www.bbs-baden.de (Homepage des Badischen Behinderten Sportverbandes)